Die Skilehrerlech Vermittlung e.U. (FN 434662t) (Gewerbe: Vermittlung von Werk und Dienstverträgen an Befugte; Reg.ZI: 112670F21) im Folgenden kurz "Agentur" genannt, mit dem Sitz in 1210
Wien, Wildbadgasse 6 vermittelt ausschließlich die Sportdienstleistungen. Nur die Dienstleistung der Vermittlung liegen diese AGB zugrunde. Veranstalter der Sportangebote sind ausschließlich die vermittelten Dienstleister. Hierfür gelten die AGB des veranstaltenden Dienstleisters.
Die vermittelten Sportanbieter sind zum selbständigen Arbeiten befugte Skilehrer/ski instructors, Skiführer/ ski guides, Bergführer und Skischulen.
1. Allgemeines
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte
zwischen der Agentur und den Kunden bezüglich der Vermittlungsdienstleistung diese AGB. Gegenstand des
Unternehmens ist die Vermittlung selbständiger Skilehrer/ski instructors, Skiführer/ski guides und Bergführer.
Die Agentur tritt nur als Vermittler auf, alle Verträge kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem vermittelten Dienstleister zustande. Für die eigentliche Dienstleistung gelten die AGB des jeweiligen Dienstleisters!
Mit der Buchung wird dieser Sachverhalt ausdrücklich zur Kenntnis genommen und anerkannt.
2. Vertragsabschluß für Angebote, Online-Preisabfragen und Preise:
Reservierungen für Privatkurse können über Internet, telefonisch oder per Fax
durchgeführt werden. Reservierungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch
die Agentur bzw dem Skilehrer / ski instructor als fest gebucht. Die Angebote der Agentur
sind freibleibend. Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung ist
ausschließlich eine schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder
telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch
die Agentur oder dem Skilehrer / ski instructor. Alle von uns genannten Preise sind in Euro und sofern nicht
anderes vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Preislisten
sind ohne Gewähr. Die Änderung von im Internet oder auf Preislisten angegebenen
Preisen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.
3. Zahlungsbedingungen:
Sind keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, ist für Verträge, die via
Internet, Fax oder sonstigen Fernkommunikationsmitteln zustande kommen und
Privatkurse betreffen, unmittelbar nach Zugehen der schriftlichen Auftragsbestätigung
eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme zu leisten. Eine Buchung ist erst
fixiert, sobald 50% der Auftragssumme eingegangen ist. Die endgültige Abrechnung des
Privatskikurses erfolgt nach Ende der Dienstleistungen. Für am Erfüllungsort
abgeschlossene Verträge ist das Entgelt für die durchzuführende Dienstleistung an den
Skilehrer/ski instructor direkt zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug durch den Besteller ist der Skilehrer/ski instructor
berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % jährlich zu verrechnen.
4. Allgemeine Teilnahmebedingungen:
Der Vertragspartner hat die Agentur und den Skilehrer/ski instructor über seine Fähigkeiten und
Erfahrungen beim Schilauf wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie
selbständig für eine dem Stand der Schitechnik und den äußeren Bedingungen
entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er die Agentur und den Skilehrer/skiinstructor
über seine körperliche Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und
allfällige Leiden, umfassend aufzuklären. Vor Beginn des Unterrichtes ist durch den
Kunden selbständig die Überprüfung der Skiausrüstung (insbesondere
Skibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Die Gruppeneinteilung bei
Schikursen erfolgt durch den Skilehrer/ski instructor. Sollte während des Kurses eine
andere Einstufung des Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Kunde diese
Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist der Skilehrer/ski instructor zur
Vertragsauflösung berechtigt. Der Kunde hat die an ihn ergehenden
Anweisungen des Skilehrers zu befolgen. Eine beharrliche Missachten einer
Anweisung berechtigt die Agentur / den Skilehrer/ski instructor zur umgehenden Vertragsauflösung.
Die Teilnahme an Dienstleistungen eines Skilehrers / Bergführers unter Alkohol- oder
Drogeneinfluss berechtigt den Dienstleister zur umgehenden
Vertragsauflösung. Der Kunde hat in den geschilderten Fällen der
Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.
5. Haftungsbestimmungen:
Grundsätzlich haftet die Agentur für keine Schäden, die direkt
mit der Tätigkeit des Dienstleisters (selbständigen und befugten Skilehrers, Skiführers, Bergführers) in Zusammenhang stehen.
Alle Haftungsfragen sind direkt mit dem dienstleistenden Skilehrer/ski instructor, Skiführer, Bergführer zu klären. Jeder vermittelte Skilehrer/ski instructor, Skiführer, Bergführer verpflichtet sich über eine entsprechende Haftpflichtversicherung zu verfügen.
6. Gewährleistung:
Der Vertragspartner hat allfällige Reklamationen unverzüglich vor Ort dem Skilehrer/ski instructor
bekanntzugeben, um für Abhilfe zu sorgen. Bei schuldhaftem Nichtanzeigen besteht
kein Anspruch auf Minderung des Entgelts. Ansprüche gegen den Skilehrer/ski instructor sind spätestens 4 Wochen nach Entstehen schriftlich geltend zu machen und zu begründen.
7. Rücktritt
Für Privatkurse gilt, dass ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 14 Tage vor Beginn
ohne Anfall einer Stornogebühr möglich ist. Erfolgt die Stornierung hingegen erst zu
einem späteren Zeitpunkt, ist der Skilehrer/ski instructor dazu berechtigt, den vollen
Betrag gemäß bestätigter Buchung zu verrechnet. Werden einzelne Tage einer
bestätigten Reservierung nicht in Anspruch genommen, ist der Skilehrer/ski instructor
berechtigt, den vereinbarten Tarif im Ausmaß eines vollen Tagessatzes zu verlangen.
Bei Gruppenkursen ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen nur bei
unfallbedingten Ausfällen, unter Vorlage des Originalbeleges und eines ärztlichen
Attests eines ortsansässigen Arztes möglich. Der rückzuerstattende Betrag wird auf
Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu
berechnet. Der Gesamtbetrag wird sich dadurch verringern, es können jedoch höhere
Tagessätze in Rechnung gestellt werden. Bei Rücktritt während einer laufenden
Dienstleistung oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin erfolgt
keine Rückerstattung.
Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung der Dienstleistung aus
Sicherheitsgründen nicht gewährleisten, behält sich der Skilehrer/ski instructor das
Recht vor, die Dienstleistungen zu verschieben bzw. abzusagen. Lediglich im Falle der
Absage besteht die Verpflichtung des Skilehrers/ski instructor, das anteilige Entgelt
zurückzuzahlen, ein darüber hinausgehenden Anspruch steht dem Kunden nicht zu.
8. Erfüllungsort
Wird in der Auftragsbestätigung angegeben.
9. Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz
des Skilehrers / ski instructors sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
10. Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht.
Die unwirksame Bedingung ist durch eine derartige Bestimmung zu ersetzen, die der
unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Impress/Kontakt:
Skilehrerlech Vermittlung e. U.
Wildbadgasse 6
A-1210 Wien
Tel. +43680 146 28 40
skilehrerlech@gmx.at