Allgemeine Geschäftsbedingungen (only available in german language)

Die Skilehrerlech Vermittlung e.U. (FN 434662t) (Gewerbe: Vermittlung von Werk und Dienstverträgen an Befugte; Reg.ZI: 112670F21) im Folgenden kurz "Agentur" genannt, mit dem Sitz in 1210 

Wien, Wildbadgasse 6 vermittelt ausschließlich die Sportdienstleistungen. Nur die Dienstleistung der Vermittlung liegen diese  AGB zugrunde. Veranstalter der Sportangebote sind ausschließlich die vermittelten Dienstleister. Hierfür gelten die AGB des veranstaltenden Dienstleisters. 

Die vermittelten Sportanbieter sind zum selbständigen Arbeiten befugte Skilehrer/ski instructors, Skiführer/ ski guides, Bergführer und Skischulen.

 

1. Allgemeines

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte 

zwischen der Agentur und den Kunden bezüglich der Vermittlungsdienstleistung diese AGB.  Gegenstand  des 

Unternehmens ist die Vermittlung selbständiger Skilehrer/ski instructors, Skiführer/ski guides und Bergführer.

Die Agentur tritt nur als Vermittler auf, alle Verträge kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem vermittelten Dienstleister zustande. Für die eigentliche Dienstleistung gelten die AGB des jeweiligen Dienstleisters!

Mit der Buchung wird dieser Sachverhalt ausdrücklich zur Kenntnis genommen und anerkannt. 

 

2. Vertragsabschluß für Angebote, Online-Preisabfragen und Preise:

Reservierungen  für  Privatkurse  können  über  Internet,  telefonisch  oder  per  Fax 

durchgeführt  werden.  Reservierungen  gelten  erst  nach  schriftlicher Bestätigung  durch 

die  Agentur bzw dem Skilehrer / ski instructor  als  fest  gebucht.  Die  Angebote  der Agentur 

sind freibleibend. Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung ist 

ausschließlich eine schriftliche  Auftragsbestätigung  maßgebend.  Mündliche  oder 

telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch 

die Agentur oder dem Skilehrer / ski instructor. Alle von uns genannten Preise sind in Euro und sofern nicht

anderes vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Preislisten 

sind  ohne  Gewähr.  Die  Änderung  von  im  Internet  oder  auf Preislisten  angegebenen 

Preisen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.

 

3. Zahlungsbedingungen:

Sind  keine  anderen  schriftlichen  Vereinbarungen  getroffen,  ist  für  Verträge,  die  via 

Internet,  Fax  oder  sonstigen  Fernkommunikationsmitteln  zustande  kommen  und 

Privatkurse  betreffen,  unmittelbar  nach  Zugehen  der  schriftlichen Auftragsbestätigung 

eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme zu leisten. Eine Buchung ist erst 

fixiert, sobald 50% der Auftragssumme eingegangen ist. Die endgültige Abrechnung des 

Privatskikurses  erfolgt  nach  Ende der  Dienstleistungen.  Für  am  Erfüllungsort 

abgeschlossene Verträge ist das Entgelt für die durchzuführende Dienstleistung an den 

Skilehrer/ski instructor direkt  zu  bezahlen.  Bei  Zahlungsverzug  durch  den  Besteller ist der Skilehrer/ski instructor

berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % jährlich zu verrechnen.

 

4. Allgemeine Teilnahmebedingungen:

Der  Vertragspartner  hat  die Agentur und den Skilehrer/ski instructor über seine Fähigkeiten und 

Erfahrungen  beim  Schilauf  wahrheitsgemäß  und  umfassend  aufzuklären  sowie 

selbständig  für  eine  dem  Stand  der  Schitechnik  und  den  äußeren  Bedingungen 

entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er die Agentur und den Skilehrer/skiinstructor

über  seine  körperliche  Fähigkeiten,  insbesondere  seinen  Gesundheitszustand  und 

allfällige  Leiden,  umfassend  aufzuklären.  Vor  Beginn  des  Unterrichtes  ist  durch  den 

Kunden selbständig  die  Überprüfung  der  Skiausrüstung  (insbesondere 

Skibindung)  durch  einen  Fachbetrieb  zu  veranlassen.  Die  Gruppeneinteilung  bei 

Schikursen  erfolgt  durch  den  Skilehrer/ski instructor.  Sollte  während  des  Kurses  eine 

andere Einstufung des Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Kunde diese 

Entscheidung  zu  befolgen.  Andernfalls  ist  der Skilehrer/ski instructor    zur 

Vertragsauflösung  berechtigt.  Der Kunde hat  die  an  ihn  ergehenden 

Anweisungen des Skilehrers zu befolgen. Eine beharrliche Missachten einer 

Anweisung berechtigt  die Agentur / den Skilehrer/ski instructor zur  umgehenden  Vertragsauflösung. 

Die  Teilnahme  an  Dienstleistungen eines Skilehrers / Bergführers unter  Alkohol- oder

Drogeneinfluss  berechtigt den Dienstleister zur umgehenden

Vertragsauflösung.  Der Kunde hat in den geschilderten Fällen der

Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.

 

5. Haftungsbestimmungen:

Grundsätzlich haftet die Agentur für keine  Schäden, die  direkt 

mit  der Tätigkeit des Dienstleisters (selbständigen und befugten Skilehrers, Skiführers, Bergführers) in  Zusammenhang  stehen. 

Alle Haftungsfragen sind direkt mit dem dienstleistenden Skilehrer/ski instructor, Skiführer, Bergführer zu klären. Jeder vermittelte Skilehrer/ski instructor, Skiführer, Bergführer verpflichtet sich über eine entsprechende Haftpflichtversicherung zu verfügen.

 

6. Gewährleistung:

Der  Vertragspartner  hat  allfällige  Reklamationen  unverzüglich  vor  Ort  dem Skilehrer/ski instructor

bekanntzugeben,  um  für  Abhilfe  zu  sorgen.  Bei  schuldhaftem Nichtanzeigen  besteht 

kein Anspruch auf Minderung des Entgelts. Ansprüche gegen den Skilehrer/ski instructor sind spätestens 4 Wochen nach Entstehen  schriftlich geltend zu machen und  zu begründen.

 

7. Rücktritt

Für Privatkurse gilt, dass ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 14 Tage vor Beginn 

ohne  Anfall  einer  Stornogebühr  möglich  ist. Erfolgt die Stornierung hingegen erst zu 

einem  späteren  Zeitpunkt,  ist  der Skilehrer/ski instructor dazu  berechtigt,  den  vollen 

Betrag  gemäß  bestätigter  Buchung  zu  verrechnet.  Werden  einzelne  Tage  einer 

bestätigten  Reservierung  nicht  in Anspruch  genommen,  ist  der Skilehrer/ski instructor

berechtigt, den vereinbarten Tarif im Ausmaß eines vollen Tagessatzes zu verlangen. 

Bei  Gruppenkursen  ist  eine  Rückerstattung  bereits erbrachter Zahlungen  nur  bei 

unfallbedingten  Ausfällen,  unter  Vorlage des Originalbeleges und eines ärztlichen 

Attests eines  ortsansässigen  Arztes  möglich. Der rückzuerstattende Betrag  wird  auf

Grundlage  der  tatsächlich  erbrachten  Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu 

berechnet. Der Gesamtbetrag wird sich dadurch verringern, es können jedoch höhere 

Tagessätze in Rechnung gestellt werden. Bei Rücktritt während einer laufenden 

Dienstleistung oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin erfolgt  

keine Rückerstattung.  

Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung der Dienstleistung  aus 

Sicherheitsgründen nicht gewährleisten, behält sich der Skilehrer/ski instructor das 

Recht vor, die Dienstleistungen zu verschieben bzw. abzusagen. Lediglich im Falle der 

Absage besteht die Verpflichtung des Skilehrers/ski instructor, das anteilige Entgelt

zurückzuzahlen, ein darüber hinausgehenden Anspruch steht dem Kunden nicht zu.

 

8. Erfüllungsort

Wird in der Auftragsbestätigung angegeben.

 

9. Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz 

des Skilehrers / ski instructors sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. 

 

10. Rechtswahl

Es gilt österreichisches Recht.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollten  einzelne  Bestimmungen  dieser  AGB  unwirksam  sein,  so  berührt  dies  die 

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. 

Die  unwirksame  Bedingung  ist  durch  eine  derartige  Bestimmung  zu  ersetzen,  die  der 

unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

Impress/Kontakt:

Skilehrerlech Vermittlung e. U.

Wildbadgasse 6

A-1210 Wien

Tel. +43680 146 28 40

skilehrerlech@gmx.at